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Übernahmezustand einer Wohnung

Der Übernahmezustand einer Wohnung ist dann als vertragsgemäß anzusehen, wenn der Mieter vor Vertragsbeginn die Wohnungsabnahme nicht ausdrücklich unter den Vorbehalt der Beseitigung festgestellter Mängel stellt. Darauf macht ein Mieterverein aufmerksam. So ist der Mieter gut beraten, sich die Wohnung vor Übernahme genau anzuschauen und die Beseitigung dabei festgestellter Mängel gleich gegenüber dem Vermieter mit konkreter Frist geltend zu machen. Aber nicht jeder Mangel ist offensichtlich. Ob die Heizung funktioniert, lässt sich im Sommer schwer feststellen. Eine Mietminderung ist grundsätzlich für Mängel ausgeschlossen, die bereits bei Übergabe der Wohnung vorhanden sind und als solche bei sorgfältiger Prüfung auch erkennbar waren.

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